Meldestellen nach HSchG

Interne und externe Meldestellen gemäß HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) nehmen Meldungen von Rechtsverstößen entgegen, die im HSchG oder im Anhang der sog. Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 aufgelistet sind.

Personen, die solche Verstöße melden, gelten als "HinweisgeberInnen" oder auch "WhistleblowerInnen" und werden gesetzlich vor Nachteilen geschützt.

Interne Meldestelle nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz

Zu diesem Zweck steht für MitarbeiterInnen sowie externen Personen (z.B. KundInnen) eine interne Meldestelle zur Verfügung, an welche allfällige Hinweise zu vermuteten Missständen bzw. Rechtsverstößen in folgenden Rechtsbereichen gemeldet werden können:

  • Korruption oder Bestechung
  • Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug
  • Geldwäsche oder Illegale Zahlungen
  • Mobbing oder Belästigung
  • Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht
  • Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften
  • Verstoß gegen Rechnungslegungs- oder Buchführungsvorschriften
  • Verstoß gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften
  • Verstoß gegen Datenschutzvorschriften oder IT-Sicherheitsrichtlinien
  • Sonstiger straf- oder bußgeldbewehrter Verstoß


Hier gelangen Sie zur internen Meldestelle

Externe Meldestelle nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz

Eine Meldung an die externe Meldestelle ist vor allem dann vorgesehen, wenn die Behandlung des Hinweises bei der internen Meldestelle nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist bzw. sich als erfolglos erwiesen hat.
Grundsätzlich ist das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)
die allgemeine externe Stelle. Insbesondere für den Bereich der Finanzdienstleister ist jedoch auch die FMA oder die Geldwäschemeldestelle zuständig.

Hier gelangen Sie zu den externen Meldestellen:

Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Finanzmarktaufsicht
Geldwäschemeldestelle

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„Viele von uns bekamen in der Jugend von den (Groß-)Eltern einen Bausparvertrag - deshalb hat er noch immer ein vermeintlich gutes Image. Inzwischen hat sich die Zinssituation am Kredit-Markt aber komplett umgedreht - man findet kaum teurere Kredite als die Bauspar-Kredite. Banken nutzen dieses Unwissen aus und verkaufen ihren Kunden sehr gerne Bauspar-Kredite, weil sie daran außergewöhnlich gut verdienen. Die gute Nachricht für Sie: ein Wechsel auf einen deutlich günstigeren Kredit ist jederzeit problemlos möglich - das wissen aber leider nur wenige Menschen. Wir helfen unseren Kunden sehr gerne dabei und nehmen ihnen dabei alle mühsamen Bankwege ab.““

DIPL. ING. STEFAN BROZYNA, MBA
Experte für Immobilien-Finanzierung

Immobilienkredit Vergleich, Finanzierungsmakler, Finanzierungsberatung, unabhängiger Kreditberater
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