Meldestellen nach HSchG

Interne und externe Meldestellen gemäß HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) nehmen Meldungen von Rechtsverstößen entgegen, die im HSchG oder im Anhang der sog. Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 aufgelistet sind.

Personen, die solche Verstöße melden, gelten als "HinweisgeberInnen" oder auch "WhistleblowerInnen" und werden gesetzlich vor Nachteilen geschützt.

Interne Meldestelle nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz

Zu diesem Zweck steht für MitarbeiterInnen sowie externen Personen (z.B. KundInnen) eine interne Meldestelle zur Verfügung, an welche allfällige Hinweise zu vermuteten Missständen bzw. Rechtsverstößen in folgenden Rechtsbereichen gemeldet werden können:

  • Korruption oder Bestechung
  • Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug
  • Geldwäsche oder Illegale Zahlungen
  • Mobbing oder Belästigung
  • Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht
  • Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften
  • Verstoß gegen Rechnungslegungs- oder Buchführungsvorschriften
  • Verstoß gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften
  • Verstoß gegen Datenschutzvorschriften oder IT-Sicherheitsrichtlinien
  • Sonstiger straf- oder bußgeldbewehrter Verstoß


Hier gelangen Sie zur internen Meldestelle

Externe Meldestelle nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz

Eine Meldung an die externe Meldestelle ist vor allem dann vorgesehen, wenn die Behandlung des Hinweises bei der internen Meldestelle nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist bzw. sich als erfolglos erwiesen hat.
Grundsätzlich ist das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)
die allgemeine externe Stelle. Insbesondere für den Bereich der Finanzdienstleister ist jedoch auch die FMA oder die Geldwäschemeldestelle zuständig.

Hier gelangen Sie zu den externen Meldestellen:

Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Finanzmarktaufsicht
Geldwäschemeldestelle

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„Viele von uns bekamen in der Jugend von den (Groß-)Eltern einen Bausparvertrag - deshalb hat er noch immer ein vermeintlich gutes Image. Inzwischen hat sich die Zinssituation am Kredit-Markt aber komplett umgedreht - man findet kaum teurere Kredite als die Bauspar-Kredite. Banken nutzen dieses Unwissen aus und verkaufen ihren Kunden sehr gerne Bauspar-Kredite, weil sie daran außergewöhnlich gut verdienen. Die gute Nachricht für Sie: ein Wechsel auf einen deutlich günstigeren Kredit ist jederzeit problemlos möglich - das wissen aber leider nur wenige Menschen. Wir helfen unseren Kunden sehr gerne dabei und nehmen ihnen dabei alle mühsamen Bankwege ab.““

DIPL. ING. STEFAN BROZYNA, MBA
Experte für Immobilien-Finanzierung

Immobilienkredit Vergleich, Finanzierungsmakler, Finanzierungsberatung, unabhängiger Kreditberater
  • „Ich war mir zunächst unsicher, weil ich noch nie mit einem Kreditvermittler gearbeitet habe. Ich bin vollauf zufrieden und würde Herrn Brozyna jederzeit weiter empfehlen.“

    Mag. Sebastian Beinl, 1130 Wien, Jurist

  • „Abschließend darf ich mich für die langjährige hervorragende Zusammenarbeit als kompetenter und zuverlässiger Finanzdienstleister, natürlich auch namens meiner Frau Mutter, bedanken.“

    Mag. Martin Adam, 1010 Wien, Rechtsanwalt

  • „Herr Brozyna hat erfolgreich mit den Banken verhandelt und dabei die für uns besten Konditionen erzielt. Kontrakta hat uns somit sowohl Zeit, als auch Geld erspart.“

    Susanne Janowsky-Winkler, MaS, 3421 Höflein / Donau, Angestellte bei Gericht

  • „Herr Brozyna ist sehr versiert und kompetent, setzt sich mit der aktuellen Lebenssituation seiner Kunden auseinander und zeigt dementsprechende Möglichkeiten der Finanzplanung auf.“

    Kathrin Bürger, 1040 Wien, Unternehmensberaterin

  • „Wäre Kontrakta nicht gewesen, so würde ich in einer Zeit der Nullzins-Politik immer noch 5% Fix-Zinsen (oder mehr als 4.000 Euro pro Jahr!) für meinen 16 Jahre alten Wohnbaukredit zahlen.“

    Dr. Brigitte Tauer, 1220 Wien, Beamtin

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