Meldestellen nach HSchG

Interne und externe Meldestellen gemäß HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) nehmen Meldungen von Rechtsverstößen entgegen, die im HSchG oder im Anhang der sog. Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 aufgelistet sind.

Personen, die solche Verstöße melden, gelten als "HinweisgeberInnen" oder auch "WhistleblowerInnen" und werden gesetzlich vor Nachteilen geschützt.

Interne Meldestelle nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz

Zu diesem Zweck steht für MitarbeiterInnen sowie externen Personen (z.B. KundInnen) eine interne Meldestelle zur Verfügung, an welche allfällige Hinweise zu vermuteten Missständen bzw. Rechtsverstößen in folgenden Rechtsbereichen gemeldet werden können:

  • Korruption oder Bestechung
  • Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug
  • Geldwäsche oder Illegale Zahlungen
  • Mobbing oder Belästigung
  • Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht
  • Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften
  • Verstoß gegen Rechnungslegungs- oder Buchführungsvorschriften
  • Verstoß gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften
  • Verstoß gegen Datenschutzvorschriften oder IT-Sicherheitsrichtlinien
  • Sonstiger straf- oder bußgeldbewehrter Verstoß


Hier gelangen Sie zur internen Meldestelle

Externe Meldestelle nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz

Eine Meldung an die externe Meldestelle ist vor allem dann vorgesehen, wenn die Behandlung des Hinweises bei der internen Meldestelle nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist bzw. sich als erfolglos erwiesen hat.
Grundsätzlich ist das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)
die allgemeine externe Stelle. Insbesondere für den Bereich der Finanzdienstleister ist jedoch auch die FMA oder die Geldwäschemeldestelle zuständig.

Hier gelangen Sie zu den externen Meldestellen:

Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Finanzmarktaufsicht
Geldwäschemeldestelle

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„Viele von uns bekamen in der Jugend von den (Groß-)Eltern einen Bausparvertrag - deshalb hat er noch immer ein vermeintlich gutes Image. Inzwischen hat sich die Zinssituation am Kredit-Markt aber komplett umgedreht - man findet kaum teurere Kredite als die Bauspar-Kredite. Banken nutzen dieses Unwissen aus und verkaufen ihren Kunden sehr gerne Bauspar-Kredite, weil sie daran außergewöhnlich gut verdienen. Die gute Nachricht für Sie: ein Wechsel auf einen deutlich günstigeren Kredit ist jederzeit problemlos möglich - das wissen aber leider nur wenige Menschen. Wir helfen unseren Kunden sehr gerne dabei und nehmen ihnen dabei alle mühsamen Bankwege ab.““

DIPL. ING. STEFAN BROZYNA, MBA
Experte für Immobilien-Finanzierung

Immobilienkredit Vergleich, Finanzierungsmakler, Finanzierungsberatung, unabhängiger Kreditberater
  • „Wäre Kontrakta nicht gewesen, so würde ich in einer Zeit der Nullzins-Politik immer noch 5% Fix-Zinsen (oder mehr als 4.000 Euro pro Jahr!) für meinen 16 Jahre alten Wohnbaukredit zahlen.“

    Dr. Brigitte Tauer, 1220 Wien, Beamtin

  • „Durch Herrn DI Brozyna konnten wir unseren Kredit bei unserer Hausbank getrost kündigen, da sich herausstellte dass er uns von vornherein eine bessere Variante anbieten hätte können. Durch die Änderung des Kredites, der ganze Prozess wurde durch Herrn DI Brozyna durchgeführt, haben wir uns nicht nur ein paar Cent sondern ordentlich Geld erspart. “

    Roland Zelezic

  • „Wir möchten uns ganz herzlich bei Dir und Deinem Team bedanken, dass ihr uns immer mit Rat und Tat zur Seite gestanden seid. Danke, dass Du immer für uns erreichbar bist!“

    Bettina Vojinovic, 1220 Wien, Kaufmännische Angestellte

  • „Innerhalb von zwei Wochen hatte ich die gute Nachricht, dass ich bei einer anderen Bank auf zehn Jahre nur 1,5% Fixzinssatz für den Restkredit meines Reihenhauses zahle! Danke an Kontrakta!“

    Dr. Brigitte Tauer, 1220 Wien, Beamtin

  • „Dank Stefan Brozyna sind meine Kreditzinsen um 2% geringer als bei meinem ursprünglichen Angebot von meiner Hausbank, besten Dank nochmals.“

    Martin Preisberger, 2435 Zwentendorf, Winzer

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